Aktuelle Meldungen aus Kapsweyer


Amtliche Mitteilungen aus der 36. Sitzung des Gemeinderates von Kapsweyer


Aufgrund der Prüfung hat der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner öffentlichen Sitzung dem Gemeinderat empfohlen, den Jahresabschluss 2015 festzustellen und die Entlastung zu beschließen. Der vorliegende Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 wurde vom Rat festgestellt. Dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten der Gemeinde Kapsweyer sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern wurde Entlastung für das Haushaltsjahr 2015 erteilt.

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Kapsweyer beschloss die vorliegende Erste Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Ortsgemeinde Kapsweyer. Durch die Änderung der Hundesteuer auf gesonderten Steuersatz für gefährliche Hunde wurde der § 5 Abs. 2 neu gefasst. Das Halten von gefährlichen Hunden wird gesondert besteuert. Der Steuersatz für gefährliche Hunde wird jährlich in der Haushaltssatzung festgelegt.

Das Ratsgremium hält an dem Kooperationsvertrag mit der Firma GG Infra Investment AG fest und will der Firma INEXIO verbindlich mitteilen, dass der Ausbau der B-Adressen nicht gewünscht wird. Der Ausbau der A-Adressen muss unabhängig hiervon durch die Firma INEXIO erfolgen.

Dem Gemeinderat lag ein Bauvorhaben über den Rückbau des bestehenden, teilweise defekten Dachstuhls und die neue Errichtung dessen in der Hauptstraße vor. Der Gemeinderat stimmte dem Bauvorhaben zu.

Ortsbürgermeister Schönung informierte zum FFH-Bewirtschaftungsplan. Natura 2000 ist die Bezeichnung für ein zusammenhängendes Netz europäischer Schutzgebiete, bestehend aus Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebieten und Vogelschutzgebieten (VSG). Das Netz stellt den europäischen Biotopverbund dar und repräsentiert die typischen, die besonderen und die seltenen Lebensräume und Tier- und Pflanzenarten Europas. Die Auswahl der Gebiete erfolgt für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach einheitlich vorgegebenen Kriterien der Vogelschutzrichtlinie von 1979 und der im Mai 1992 verabschiedeten Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie. Diese beiden Richtlinien haben zum Ziel, die biologische Vielfalt (Biodiversität) in Europa nachhaltig zu bewahren und zu entwickeln, wobei die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und regionalen Anforderungen berücksichtigt werden sollen. Die Bewirtschaftung der Natura 2000-Gebiete ist weiterhin möglich, sofern die Lebensräume und Arten dadurch nicht erheblich beeinträchtigt werden. In manchen Fällen ist eine entsprechende Bewirtschaftung zur Erhaltung von Lebensräumen und Arten wünschenswert oder sogar notwendig. Der Bruchbach soll im östlichen und westlichen Teil, gerade an den Stellen, die in den letzten Jahren vernachlässigt wurden, jetzt bevorzugt gepflegt werden. Ebenso soll der Feuergraben (gerade wichtig für das Bahnhofsgebiet) immer wieder gereinigt und freigehalten werden.

Zum Volkstrauertag konnten 100 Euro als Spende für die Kriegsgräbersammlung überreicht werden. Ortsbürgermeister Schönung berichtete vom Seniorennachmittag, vom 09. Dezember 2018. Mit etwa 70 Teilnehmern war es eine schöne und gelungene Veranstaltung.

Im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung informierte der Ortsbürgermeister den Gemeinderat über Pachtangelegenheiten.

VG-Verwaltung


Diese Information wurde im Südpfalzkurier veröffentlicht und hier am 13.02.2019 eingetragen. Angaben, z.B. zu Öffnungszeiten könnten sich inzwischen geändert haben.

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