Aktuelle Meldungen aus Kapsweyer


Amtliche Mitteilungen aus der 9. Sitzung des Gemeinderates Kapsweyer vom 09. Juli 2025


Der Gemeinderat befasste sich zu Beginn seiner Sitzung mit Auftragsvergaben. Die Verbandsgemeindeverwaltung – Technische Bauabteilung – beabsichtigt, für den Zeitraum Spätjahr 2025 bis einschließlich Spätjahr 2029 eine gemeinsame Ausschreibung zur Reinigung der Sinkkästen (Straßenabläufe und Schmutzfänger) durchzuführen. Ziel ist eine wirtschaftliche, einheitliche und qualifizierte Vergabe der Reinigungsleistungen.

Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis und beschloss je einstimmig wie folgt:

1. Die Ortsgemeinde nimmt an der gemeinsamen Ausschreibung der Verbandsgemeindeverwaltung zur Reinigung der Sinkkästen im Zeitraum 2025–2029 teil.
2. Die Reinigung soll jährlich einmalig im Frühjahr erfolgen. Für die Gemeinde Kapsweyer soll nach Möglichkeit die Reinigung im Mai (wenn möglich als letzte Ortsgemeinde) erfolgen.
3. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung im Namen der Ortsgemeinde durchzuführen.
4. Der Vorsitzende wird nach Abschluss und Prüfung der Ausschreibung ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
5. Die Finanzierung erfolgt über die entsprechende Buchungsstelle im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel.

Zur Unterbringung der Mülltonnen der Kindertagesstätte sollen zwei Mülltonnenboxen angeschafft werden. Einstimmig beschloss der Rat die Anschaffung von zwei solcher Mülltonnenboxen zum Preis insgesamt 2773,20 Euro (brutto) inkl. Dreikantschlössern und Transport.

Im Anschluss beschäftigte sich das Gremium mit dem Breitbandausbau im Landkreis Südliche Weinstraße. Analog zu der Vorgehensweise bei dem noch laufenden Breitbandprojekt mit dem Landkreis („Weiße Flecken“) sollen entsprechend Förderanträge im "Graue Flecken Programm" zum flächendeckenden Aufbau von Gigabitnetzen gestellt werden und das Gebiet des Landkreises als Cluster und Ausbaugebiet definiert werden.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Aufgabe mit verwaltungsrechtlichem Vertrag (§§ 54 ff VwVfG) auf die Verbandsgemeinde zu übertragen, welche ihrerseits die Aufgabe weiter an den Landkreis überträgt. Weiter wurde der Ortsbürgermeister ermächtigt, den entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen. Ortsbürgermeister Jud habe dafür Sorge zu tragen, dass das Gelände des Sportvereins in das „Graue Flecken Programm“ mit aufgenommen wird. Bei Fertigstellung soll dem Ortsbürgermeister das Abnahmeprotokoll vorgelegt werden.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde das weitere Vorgehen bei einigen überbauten Grundstücken festgelegt.
VG-Verwaltung


Diese Information wurde veröffentlicht und hier am 31.10.2025 eingetragen. Angaben, z.B. zu Öffnungszeiten könnten sich inzwischen geändert haben.

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